
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Andrea de Silva
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Andrea de Silva, Einzelunternehmerin
– nachfolgend „Anbieterin“ –
und dem Teilnehmer an Aus- und Weiterbildungsangeboten der Anbieterin
– nachfolgend „Teilnehmer“ –.
1.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
1.3. Die Angebote richten sich an Verbraucher und Unternehmer, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
1.4. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an einer methodenspezifischen Aus- oder Weiterbildung, die überwiegend im digitalen Live-Format durchgeführt wird.
2.2. Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert.
2.3. Inhalt, Umfang, Dauer und Durchführung der jeweiligen Ausbildung ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Angebot.
2.4. Die vermittelten Inhalte dienen der Wissens- und Kompetenzvermittlung. Mit der Ausbildung sind keine Heilversprechen verbunden.
2.5. Die Inhalte ersetzen keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Erkrankungen ist eine ärztliche Abklärung empfohlen.
§ 3 Begriffsbestimmungen und Auslegungsgrundsätze
3.1. Ausbildung bezeichnet sämtliche Programme, Kurse, Lehrgänge, Schulungen, Weiterbildungen, Zertifizierungsangebote, Workshops, Live-Formate, Online-Formate sowie Mischformen, die von der Anbieterin angeboten werden.
3.2. Teilnehmer ist jede natürliche Person, die ein Angebot der Anbieterin bucht, nutzt oder auf Inhalte zugreift.
3.3. E-Content umfasst sämtliche digitalen Inhalte, insbesondere Videos, Audiodateien, Präsentationen, Texte, Skripte, Worksheets, Handouts, Aufzeichnungen, Plattforminhalte sowie sonstige digitale Materialien.
3.4. Live-Veranstaltungen sind synchron durchgeführte Formate mit direktem Austausch zwischen Anbieterin und Teilnehmern, insbesondere Live-Calls, Workshops, Supervisionen, Gruppenübungen und Fragerunden.
3.5. Zertifizierung bezeichnet eine interne, von der Anbieterin entwickelte Zusatzqualifikation ohne staatliche oder berufsrechtliche Anerkennung.
3.6. Bei der Auslegung dieser AGB ist stets der Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen.
§ 4 Vertragsschluss
4.1. Die Darstellung der Ausbildungen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
4.2. Der Vertrag kommt zustande durch:
- die Buchung über eine Buchungsplattform, per E-Mail oder über ein Buchungstool
- und die anschließende Annahme durch die Anbieterin, insbesondere durch Rechnungsstellung oder Zahlungsbestätigung.
4.3. Mit Vertragsschluss erkennt der Teilnehmer diese AGB als verbindlich an.
§ 5 Termin / Beginn / Leistungserbringung
5.1. Beginn bzw. Lieferdatum der Ausbildung ist das auf der Rechnung genannte Datum, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde.
5.2. Änderungen von Terminen (z. B. einzelner Live-Calls) aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten, sofern dies dem Teilnehmer zumutbar ist.
§ 6 Fernunterrichtsgesetz
6.1. Die Ausbildung ist als interaktive Weiterbildung mit überwiegendem Live-Anteil konzipiert und unterliegt nicht dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).
6.2. Begleitende Materialien auf digitalen Plattformen dienen ausschließlich der Vor- und Nachbereitung und stellen keine eigenständige Wissensvermittlung dar.
§ 7 Zertifizierung
7.1. Die Ausbildung vermittelt die Inhalte, den Aufbau und die Anwendung der Methode zur Selbstanwendung sowie zu Übungs- und Lernzwecken.
7.2. Die entgeltliche Begleitung von Klienten sowie ein entsprechendes Auftreten nach außen setzt den erfolgreichen Abschluss der internen Zusatzausbildung zum „zertifizierten Begleiter“ voraus.
7.3. Die Zertifizierung bestätigt, dass der Teilnehmer die Methode nach den in der Andrea-de-Silva-Akademie vermittelten Standards sicher, strukturiert und verantwortungsvoll anwenden kann. Sie bescheinigt die methodenspezifische Befähigung zur Begleitung von Klienten im Rahmen der jeweils rechtlich zulässigen Tätigkeit und berechtigt zur entsprechenden Darstellung dieser Zertifizierung im Zusammenhang mit der eigenen beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit.
7.4. Die Zertifizierung stellt keinen staatlich, medizinisch oder berufsrechtlich anerkannten Abschluss dar. Sie begründet weder eine heilkundliche Tätigkeit noch eine berufsrechtliche Stellung und vermittelt keine gesetzlich geregelte Berufs- oder Heilerlaubnis.
7.5. Die Verantwortung für die rechtlich zulässige Ausübung der Tätigkeit als Begleiter sowie für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Tätigkeitsumfang, Abgrenzung zur Heilkunde und werblicher Darstellung, liegt ausschließlich beim zertifizierten Begleiter.
§ 8 Art und Umfang der Wissensvermittlung
8.1. Die Ausbildung wird mit überwiegenden Live-Anteilen durchgeführt. Der Wissenstransfer erfolgt primär im Rahmen synchroner Gruppen- und Einzelveranstaltungen (z. B. Live-Calls, Workshops, Supervisionen).
8.2. Ergänzend steht ein begleitender E-Content-Bereich mit Materialien wie Videos, Skripten oder Handouts zur Verfügung. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie der persönlichen Vertiefung.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot.
9.2. Die Vergütung ist vor Beginn der Ausbildung fällig und im Voraus zu entrichten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
9.3. Ratenzahlungen bedürfen der Vereinbarung in Textform.
§ 10 Widerrufsrecht
10.1. Vertragsbeginn der Ausbildung ist das im Angebot bzw. in der Rechnung genannte Datum.
10.2. Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass die Anbieterin vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie mit der Bereitstellung digitaler Inhalte beginnt.
10.3. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass das Widerrufsrecht hinsichtlich der bereitgestellten digitalen Inhalte gemäß § 356 Abs. 5 BGB mit Beginn des Zugangs zum E-Content-Bereich erlischt. Im Übrigen erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB mit vollständiger Vertragserfüllung durch die Anbieterin.
§ 11 Haftung
11.1. Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
11.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin bei einfacher Fahrlässigkeit nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.3. Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
11.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Anbieterin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11.5. Der Teilnehmer ist für seine Entscheidungen, Handlungen und deren Ergebnisse im Rahmen der Ausbildung selbst verantwortlich. Die Anbieterin haftet nicht für persönliche, berufliche, wirtschaftliche oder gesundheitliche Entscheidungen, die auf Grundlage der vermittelten Inhalte getroffen werden.
11.6. Die Anbieterin erbringt keine medizinische, psychotherapeutische, therapeutische, rechtliche oder finanzielle Beratung. Die Ausbildung dient ausschließlich der Wissens- und Kompetenzvermittlung. Gesetzliche Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
11.7. Kann die Ausbildung oder einzelne Teile davon aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin) nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 12 Nutzungsrechte
12.1. Sämtliche Schulungsunterlagen, Inhalte und Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
12.2. Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Ausbildung ausschließlich zur eigenen Nutzung.
12.3. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt.
12.4. Die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (z. B. Login-Daten zu Plattformen oder Online-Räumen) sind ausschließlich für die persönliche Nutzung bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
12.5. Bei begründetem Verdacht eines Missbrauchs oder einer unzulässigen Weitergabe von Zugangsdaten ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz
13.1. Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages (insbesondere Kommunikation, Rechnungsstellung, Zugangsverwaltung und Durchführung der Ausbildung).
13.2. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Anbieterin in der jeweils aktuellen Fassung.
§ 14 Salvatorische Klausel
14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2. Sofern der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist Gerichtsstand München. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 16 Aufzeichnungen, Bild- und Tonrechte
16.1. Eigene Aufzeichnungen von Live-Veranstaltungen, Calls oder Workshops (Bild-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen) sind dem Teilnehmer nicht gestattet.
16.2. Die Anbieterin ist berechtigt, Live-Veranstaltungen, Workshops, Calls oder vergleichbare Formate ganz oder teilweisezu Dokumentations- und Ausbildungszwecken aufzuzeichnen. Dabei wird auf die berechtigten Interessen der Teilnehmer Rücksicht genommen.
16.3. Mit Teilnahme an Live-Veranstaltungen erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er im Rahmen von Video- oder Audioübertragungen wahrnehmbar sein kann.
16.4. Die Anbieterin trägt bei der Erstellung und Nutzung von Aufzeichnungen stets den berechtigten Interessen der Teilnehmer Rechnung. Dabei werden insbesondere Art des Formats, Inhalt, Kontext sowie die Schutzwürdigkeit der geteilten Informationen berücksichtigt. Ein Widerruf der Einwilligung ist, soweit gesetzlich vorgesehen, für die Zukunft möglich. Bereits rechtmäßig erfolgte Nutzungen sowie bereits veröffentlichtes oder zugänglich gemachtes Material bleiben hiervon unberührt.
16.5. Ein Anspruch auf nachträgliche Löschung, Herausgabe oder Kopie einzelner Aufzeichnungen besteht nicht, sofern diese rechtmäßig erstellt und im Rahmen der vorstehenden Regelungen genutzt wurden.
16.6. Ein Anspruch auf Löschung von Videomaterial, dessen Erstellung mit einem finanziellen oder organisatorischen Aufwand verbunden war, besteht nicht. Dies gilt insbesondere für individuell erstellte Videoformate. Die Mitwirkung an der Erstellung von Videomaterial wird als Einwilligung in dessen Nutzung im Rahmen der vorstehenden Regelungen verstanden. Ein Widerruf der Einwilligung ist, soweit gesetzlich vorgesehen, für die Zukunft möglich und wird nur anerkannt, wenn der Teilnehmer die der Anbieterin entstandenen Kosten für die Erstellung vollständig erstattet. Bereits rechtmäßig erfolgte Nutzungen bleiben hiervon unberührt.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
17.1. Der Vertrag wird für die im jeweiligen Angebot vereinbarte Laufzeit geschlossen.
17.2. Ordentliche Kündigungsrechte während der vereinbarten Laufzeit sind ausgeschlossen.
17.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Fortsetzung der Zusammenarbeit für eine Vertragspartei unzumutbar ist.
17.4. Im Falle einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, der vom Teilnehmer zu vertreten ist, bleibt der Vergütungsanspruch der Anbieterin unberührt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
18.2. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
Teil II – Besondere Bedingungen für die Teilnahme an Coaching-Programmen, Mitgliederplattformen, Seminaren und Trainings
§ 1 Respektvoller Umgang
1.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der Zusammenarbeit jederzeit respektvoll, wertschätzend und kooperativ mit anderen Teilnehmern sowie mit der Anbieterin und deren Mitarbeitenden umzugehen.
1.2. Bei schuldhaften Verstößen kann die Anbieterin den Zugang zu Programm- und Trainingsinhalten nach angemessenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft einschränken oder die Teilnahme an Veranstaltungen beenden. Die vertraglichen Pflichten des Teilnehmers bleiben unberührt.
§ 2 Persönlicher Zugang und Nutzung
2.1. Die zur Verfügung gestellten Zugangsdaten sind ausschließlich für die persönliche Nutzung bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin zulässig.
2.2. Die Anbieterin ist berechtigt, den Zugriff technisch zu überwachen, um die Systemsicherheit zu gewährleisten.
2.3. Bei schuldhaften Verstößen kann der Zugang vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden. Die vertraglichen Pflichten bleiben bestehen.
§ 3 Nutzung von Inhalten
3.1. Die bereitgestellten Inhalte dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht zu gewerblichen Zwecken vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
3.2. Bei schuldhaften Verstößen kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt und der Zugang sofort entzogen werden.
3.3. Im Fall einer solchen Kündigung gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 628 Abs. 1 BGB.
§ 4 Akquisition unter Teilnehmern
4.1. Eine wiederholte oder als störend empfundene Kontaktaufnahme zur Kundenakquise unter Teilnehmern ist nicht gestattet.
4.2. Bei Verstößen kann der Zugang zu Community- oder Gruppenstrukturen eingeschränkt werden.
§ 5 Vertraulichkeit im Austausch
5.1. Vertrauliche Informationen anderer Teilnehmer sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
5.2. Bei Verstößen kann der Zugang nach angemessenem Ermessen eingeschränkt werden.
§ 6 Ungestörter Ablauf
6.1. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Verhalten den Ablauf von Programmen und Trainings nicht stört.
6.2. Bei wiederholten schuldhaften Verstößen kann der Zugang eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Pflichten bleiben unberührt.
Teil III – Besondere Bedingungen für Therapie, Einzeltermine und 1:1-Begleitung
Dieser Teil III ergänzt die Regelungen aus Teil I und Teil II der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Abweichungen gehen die nachfolgenden besonderen Bedingungen für Einzelleistungen den allgemeinen Regelungen vor.
Abschnitt A - Allgemeiner Teil
§1 Anwendungsbereich und Leistungsart
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche von der Anbieterin erbrachten Einzelleistungen, insbesondere für therapeutische Begleitungen, Coachings, Supervisionen, Sitzungen, Einzeltermine und sonstige One-to-One-Formate, die außerhalb von Aus- und Weiterbildungsprogrammen stattfinden.
1.2. Die Leistungen werden ausschließlich im individuellen Einzelsetting erbracht. Sie sind nicht Bestandteil von Gruppenangeboten, Ausbildungen, Zertifizierungen oder sonstigen kollektiven Formaten.
1.3. Art, Umfang, Ablauf, Dauer und Methodeneinsatz der jeweiligen Begleitung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, dem vereinbarten Setting sowie dem Verlauf des jeweiligen Prozesses.
§ 2 Abgrenzung und rechtliche Einordnung
2.1. Die Leistungen dienen der individuellen Begleitung des Klienten in persönlichen Entwicklungs-, Belastungs- oder Veränderungsprozessen.
2.2. Die Leistungen ersetzen weder eine ärztliche Behandlung noch eine medizinische Diagnostik, psychiatrische Versorgung, notfallmedizinische Intervention oder sonstige heilkundliche Maßnahmen, die einer besonderen berufsrechtlichen Zulassung bedürfen.
2.3. Es werden keine Heilversprechen abgegeben. Ein bestimmter therapeutischer Erfolg, eine Schmerzfreiheit, eine Symptomlinderung oder eine bestimmte Dauer des Prozesses werden weder zugesichert noch garantiert.
2.4. Die Gestaltung der Sitzungen, der eingesetzten Methoden und der Interventionen erfolgt individuell und prozessorientiert auf Grundlage des jeweiligen Anliegens des Klienten.
§3 Terminvereinbarung, Absagen und Ausfallhonorar
3.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich und werden exklusiv für den jeweiligen Klienten reserviert.
3.2. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
3.3. Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Klienten wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 170 Euro fällig.
3.4. Das Ausfallhonorar stellt keinen Strafbetrag dar, sondern dient dem Ausgleich des durch die kurzfristige Absage entstehenden wirtschaftlichen Schadens, insbesondere durch Terminblockierung, Vorbereitung, Vorhaltung der Leistung und entgangene anderweitige Terminvergabe.
3.5. Bei verspätetem Erscheinen des Klienten verkürzt sich die Sitzungsdauer entsprechend, ohne dass sich das vereinbarte Honorar reduziert.
§4 Eigenverantwortung und Haftung
4.1. Der Klient handelt im gesamten Begleitungs- und Therapieprozess eigenverantwortlich.
4.2. Entscheidungen, Maßnahmen und Handlungen, die der Klient auf Grundlage der Begleitung trifft oder unterlässt, liegen ausschließlich in seiner Verantwortung.
4.3. Die Anbieterin haftet nicht für persönliche, gesundheitliche, berufliche, wirtschaftliche oder sonstige Folgen, die aus der Umsetzung oder Nichtumsetzung der besprochenen Inhalte entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
4.4. Gesetzliche Haftungsansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
§ 5 Akut- und Notfallsituationen
5.1. Die Begleitungen stellen keine Akut-, Notfall- oder Krisenversorgung dar.
5.2. Bei akuten psychischen Krisen, Suizidalität, schweren psychischen Zuständen oder medizinischen Notfällen ist der Klient verpflichtet, sich unverzüglich an geeignete ärztliche, psychiatrische oder notfallmedizinische Stellen zu wenden.
Abschnitt B - Therapie mit dem Pain-Care-System
§6 Leistungsart, Wirkbereich und fachliche Einordnung
6.1. Die Leistungen im Rahmen der Therapie mit dem Pain-Care-System erfolgen als psychotherapeutische Begleitungsowie als körperorientierte Schmerztherapie auf Basis des von der Anbieterin entwickelten Pain-Care-Systems.
6.2. Gegenstand der Begleitung ist die strukturierte, individuelle und prozessorientierte Arbeit mit körperlichen Beschwerden, insbesondere chronischen oder wiederkehrenden Schmerzen, sowie deren Wechselwirkungen mit emotionalen und psychischen Belastungsfaktoren.
6.3. Die Begleitung richtet sich insbesondere an Klienten mit:
-
chronischen oder wiederkehrenden Schmerzen,
-
funktionellen Beschwerden,
-
komplexen körperlichen Belastungsmustern,
-
psychosomatischen Zusammenhängen,
-
emotionalen Begleitreaktionen im Kontext von Schmerzgeschehen.
6.4. Die Begleitung erfolgt körper- und prozessorientiert und integriert die körperliche Ebene sowie psychisch-emotionale Prozesse. Dabei werden Wahrnehmung, Regulation, Bewegung und Selbstbeobachtung als zentrale Elemente des therapeutischen Prozesses genutzt.
6.5. Die Leistungen erfolgen individuell und fallbezogen. Art, Umfang, Intensität, Methodenwahl und zeitlicher Verlauf der Begleitung ergeben sich aus dem jeweiligen Anliegen des Klienten sowie dem therapeutischen Prozess.
6.6. Die Leistungen umfassen keine ärztliche Diagnostik, keine medizinische Befunderhebung und keine ärztliche Behandlung. Sie ersetzen weder eine ärztliche Untersuchung noch eine medizinische Therapie.
6.7. Es werden keine medizinischen Diagnosen gestellt, keine Medikamente verordnet und keine medizinischen Behandlungspläne erstellt.
6.8. Ein bestimmter therapeutischer Erfolg, eine Schmerzfreiheit, eine nachhaltige Beschwerdelinderung oder eine bestimmte Dauer des Therapieprozesses werden weder zugesichert noch garantiert.
§ 7 Ablauf, Struktur und Charakter der Therapie
7.1. Der erste Termin umfasst ein ausführliches Vorgespräch, eine strukturierte Anamnese, eine erste körperliche und funktionelle Einordnung sowie die gemeinsame Klärung des therapeutischen Rahmens und dauert bis zu 120 Minuten.
7.2. Nachfolgende Sitzungen werden individuell vereinbart und nach tatsächlicher Dauer abgerechnet. Die konkrete Dauer einzelner Sitzungen kann variieren.
7.3. Ein Anspruch auf eine bestimmte Sitzungsfrequenz, eine bestimmte Anzahl von Sitzungen, eine bestimmte Dauer einzelner Sitzungen oder einen bestimmten zeitlichen Abstand zwischen den Terminen besteht nicht.
7.4. Die Therapie ist als prozesshafte Begleitung angelegt. Therapeutische Prozesse verlaufen nicht linear und können Phasen unterschiedlicher Intensität, Veränderung oder Stagnation aufweisen.
7.5. Die Anbieterin behält sich vor, Inhalte, Schwerpunkte und Methoden im Verlauf der Therapie anzupassen, sofern dies dem therapeutischen Prozess dient.
7.6. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass körperliche oder emotionale Reaktionen im Rahmen des Prozesses auftreten können und Bestandteil der therapeutischen Arbeit sein können.
§8 Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Abrechnung
8.1. Die erste Sitzung inklusive Vorgespräch wird mit 200 Euro berechnet und ist vorab vollständig per Vorauskasse zu begleichen.
8.2. Nachfolgende Sitzungen werden zeitbasiert abgerechnet:
-
bis zu 60 Minuten: 100 Euro
-
bis zu 90 Minuten: 140 Euro
-
bis zu 120 Minuten: 170 Euro
8.3. Die Abrechnung der Folgesitzungen erfolgt monatlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
8.4. Die Therapie ist eine Selbstzahlerleistung. Eine Abrechnung oder Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstige Kostenträger erfolgt nicht.
8.5. Der Klient trägt das vollständige wirtschaftliche Risiko der Inanspruchnahme der Therapie.
8.6. Bei Nichtzahlung trotz einmaliger Mahnung ist die Anbieterin berechtigt,
-
weitere Termine auszusetzen,
-
den Zugang zu begleitenden Materialien oder Videos zu sperren,
-
offene Forderungen an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben.
8.7. Die durch Zahlungsverzug entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Klient, soweit gesetzlich zulässig.
§9 Mitwirkungspflichten des Klienten
9.1. Der therapeutische Prozess setzt eine aktive Mitwirkung des Klienten voraus.
9.2. Der Klient verpflichtet sich insbesondere zu:
-
regelmäßiger und pünktlicher Teilnahme an vereinbarten Sitzungen,
-
Offenheit im therapeutischen Prozess,
-
aktiver Mitarbeit,
-
Umsetzung vereinbarter Übungen, Bewegungsimpulse und Empfehlungen.
9.3. Der Klient ist sich bewusst, dass eine fehlende, eingeschränkte oder inkonsistente Mitwirkung den therapeutischen Prozess erheblich beeinflussen kann.
9.4. Aus einer eingeschränkten oder fehlenden Mitwirkung entstehen keine Ansprüche gegen die Anbieterin, insbesondere keine Ansprüche auf Verlängerung, Wiederholung oder Rückerstattung von Leistungen.
§10 Videos, Materialien und Nutzungsrechte
10.1. Bestandteil der Therapie mit dem Pain-Care-System können individuell erstellte oder individuell zusammengestellte Videos auf Basis einer persönlichen Körperstrukturanalyse und biomechanischen Auswertung sein.
10.2. Diese Videos enthalten biomechanische Übungs- und Trainingsanleitungen in Form eines 6-Wochen-Online-Video-Trainings und sind integraler Bestandteil der therapeutischen Begleitung.
10.3. Die Videos werden dem Klienten ausschließlich über eine geschützte, passwortgesicherte Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Ein Download, eine Offline-Nutzung oder eine dauerhafte Speicherung der Inhalte ist nicht vorgesehen.
10.4. Sämtliche Videos sind ausschließlich für die persönliche Nutzung durch den jeweiligen Klienten bestimmt und individuell auf dessen Analyse zugeschnitten.
10.5. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte – gleich welcher Art – ist untersagt.
10.6. Die Nutzungsrechte verbleiben vollständig bei der Anbieterin. Der Klient erhält lediglich ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht.
10.7. Die Videos stellen keinen Ersatz für persönliche Sitzungen dar und begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten therapeutischen Erfolg.
10.8. Die Anbieterin haftet nicht für Folgen, die aus einer eigenmächtigen, unsachgemäßen oder nicht abgestimmten Nutzung der Videos entstehen.
§11 Beendigung der Therapie
11.1. Die Therapie kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden.
11.2. Bei vorzeitigem Abbruch durch den Klienten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Honorare, insbesondere bei Einmalzahlungen.
11.3. Bereits erbrachte Leistungen bleiben auch bei Beendigung der Zusammenarbeit vergütungspflichtig.
11.4. Offene Honorare bleiben auch nach Beendigung der Therapie fällig.
Abschnitt C - Einzelbegleitungen Emotionalkörper-Therapie
§ 12 Leistungsart, fachliche Einordnung und Abgrenzung
12.1. Die Leistungen im Rahmen der Einzelbegleitungen Emotionalkörper-Therapie erfolgen als körperpsychotherapeutisch orientierte Begleitung auf Basis der Methode der Emotionalkörper-Therapie.
12.2. Gegenstand der Begleitung ist die strukturierte, prozessorientierte Arbeit mit körperlich wahrnehmbaren emotionalen Spannungszuständen, emotionalen Reaktionsmustern sowie deren Wechselwirkungen mit dem körperlichen Erleben des Klienten.
12.3. Die Emotionalkörper-Therapie ist ein körperpsychotherapeutisch orientiertes Verfahren, das emotionale Prozesse über körperliche Wahrnehmung, Regulation und Integration begleitet. Die Begleitung erfolgt erfahrungs- und prozessorientiert und richtet sich nach dem individuellen Anliegen des Klienten.
12.4. Die Anwendung der Emotionalkörper-Therapie im Rahmen einer Einzelbegleitung stellt keine Heilbehandlung im berufsrechtlichen Sinn dar, sofern der Klient oder Begleiter nicht über eine entsprechende gesetzlich geregelte Berufs- oder Heilerlaubnis verfügt.
12.5. Die Bezeichnung der Methode sowie die Durchführung einer Einzelbegleitung begründen keine berufsrechtliche Qualifikation, keinen Status als Heilpraktiker, Arzt, Psychotherapeut oder Angehöriger eines Heilberufs und vermitteln keine gesetzlich geregelte Berufs- oder Heilerlaubnis.
12.6. Die Einzelbegleitung ersetzt keine ärztliche, psychiatrische, psychotherapeutische oder sonstige medizinische Behandlung und ist nicht als Ersatz für eine solche vorgesehen.
12.7. Insbesondere werden im Rahmen der Einzelbegleitungen:
-
keine medizinischen oder psychiatrischen Diagnosen gestellt,
-
keine krankheitsbezogenen Behandlungspläne erstellt,
-
keine Heilversprechen abgegeben,
-
keine Therapie im sozial- oder berufsrechtlichen Sinn durchgeführt.
12.8. Die Begleitung richtet sich an psychisch stabile Klienten. Sie ist nicht geeignet zur Behandlung akuter psychischer Erkrankungen, schwerer Traumafolgestörungen, Suchterkrankungen, akuter Krisen oder Zustände, die einer fachärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung bedürfen.
12.9. Der Klient ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen und sicherzustellen, dass die Inanspruchnahme der Einzelbegleitung seinem aktuellen körperlichen und psychischen Zustand angemessen ist. Im Zweifel hat der Klient vor Inanspruchnahme fachlichen Rat bei entsprechend qualifizierten Stellen einzuholen.
12.10. Ein bestimmter Erfolg, eine emotionale Stabilisierung, eine nachhaltige Veränderung oder eine bestimmte Entwicklung wird weder zugesichert noch garantiert.
§13 Ablauf, Organisation und Durchführung der Begleitung
13.1. Die Einzelbegleitung erfolgt ausschließlich im individuellen One-to-One-Setting zwischen Anbieterin und Klient.
13.2. Jede Begleitung beinhaltet ein kurzes Vorgespräch zur Einordnung des aktuellen Anliegens, zur Klärung des Rahmens sowie zur Abstimmung des Vorgehens innerhalb der Sitzung.
13.3. Die Dauer einer Einzelbegleitung beträgt bis zu 120 Minuten. Die tatsächliche Dauer kann im Einzelfall variieren, ohne dass hieraus ein Anspruch auf eine bestimmte Sitzungsdauer entsteht.
13.4. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Begleitungen, eine bestimmte Sitzungsfrequenz oder eine bestimmte zeitliche Abfolge besteht nicht. Die Terminvereinbarung erfolgt individuell nach Verfügbarkeit.
13.5. Die Gestaltung der Begleitung, der eingesetzten Interventionen sowie der Ablauf der Sitzung erfolgen prozessorientiert und nach fachlicher Einschätzung der Anbieterin.
13.6. Die Begleitung ist als Prozess angelegt. Emotionale Prozesse können sich nicht linear entwickeln und können unterschiedliche zeitliche Verläufe, Intensitäten oder Reaktionen zeigen.
§14 Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Abrechnung
14.1. Die Kosten pro Einzelbegleitung Emotionalkörper-Therapie betragen 170 Euro.
14.2. Die Vergütung ist vor Durchführung der jeweiligen Begleitung vollständig per Vorauskasse zu entrichten.
14.3. Erst nach Zahlungseingang besteht ein Anspruch auf Durchführung des vereinbarten Termins.
14.4. Die Einzelbegleitung ist eine Selbstzahlerleistung. Eine Abrechnung oder Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstige Kostenträger ist ausgeschlossen.
14.5. Eine mögliche Erstattung durch Dritte liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Klienten und ist nicht geschuldet.
14.6. Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, weitere Termine auszusetzen, vereinbarte Leistungen zurückzuhalten sowie offene Forderungen nach einmaliger Mahnung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Klient, soweit gesetzlich zulässig.
14.7. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Honorare besteht nicht, sofern die Begleitung vereinbarungsgemäß angeboten oder begonnen wurde.
§15 Eigenverantwortung, Haftung und Beendigung
15.1. Der Klient handelt im gesamten Begleitungsprozess eigenverantwortlich.
15.2. Entscheidungen, emotionale Prozesse, Verhaltensänderungen oder persönliche Konsequenzen, die sich aus der Begleitung ergeben, liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Klienten.
15.3. Die Anbieterin haftet nicht für körperliche, emotionale, psychische, berufliche oder wirtschaftliche Folgen, die aus der Umsetzung oder Nichtumsetzung der Inhalte entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
15.4. Die Einzelbegleitung kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden.
15.5. Bei einer Beendigung durch den Klient besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Honorare.
15.6. Gesetzliche Haftungsansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
Abschnitt D- Einzelbegleitungen mit der MENTYA Methode
§16 Leistungen, Zielsetzung und Abgrenzung
16.1. Die Leistungen im Rahmen der Einzelbegleitungen mit der MENTYA Methode erfolgen ausschließlich als Coaching bei mentalen Prozessen. Gegenstand der Begleitung ist die strukturierte, reflektierende und prozessorientierte Arbeit an inneren Denk-, Bewertungs- und Handlungsmustern des Klienten auf Basis der MENTYA Methode.
16.2. Die Begleitung dient der Förderung von Selbstreflexion, mentaler Klarheit, innerer Ordnung und Entscheidungsfähigkeit. Sie zielt darauf ab, den Klienten dabei zu unterstützen, eigene mentale Prozesse bewusster wahrzunehmen, einzuordnen und eigenverantwortlich zu verändern.
16.3. Die Leistungen stellen keine Therapie dar. Sie sind ausdrücklich nicht als medizinische, psychotherapeutische, heilkundliche oder psychiatrische Behandlung zu verstehen und ersetzen eine solche weder ganz noch teilweise.
16.4. Insbesondere werden im Rahmen der MENTYA Einzelbegleitungen:
-
keine medizinischen oder psychischen Diagnosen gestellt,
-
keine Heilbehandlungen durchgeführt,
-
keine krankheitsbezogenen Therapiekonzepte angewendet,
-
keine Symptome behandelt oder versprochen zu lindern.
16.5. Die MENTYA Methode ist ein mentales Coaching- und Regulationskonzept. Die Anwendung der Methode begründet weder eine heilkundliche Tätigkeit noch eine berufsrechtliche Qualifikation im medizinischen oder therapeutischen Sinne.
16.6. Die Begleitung richtet sich an psychisch stabile Klienten. Sie ist nicht geeignet zur Behandlung von psychischen Erkrankungen, akuten Krisen, Traumafolgestörungen, Suchterkrankungen oder vergleichbaren Störungsbildern, die einer fachärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung bedürfen.
16.7. Der Klient ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen und sicherzustellen, dass die Inanspruchnahme der MENTYA Einzelbegleitung seinem aktuellen psychischen Zustand angemessen ist. Im Zweifel hat der Klient vor Inanspruchnahme der Leistung fachlichen Rat bei entsprechend qualifizierten Stellen einzuholen.
16.8. Ein bestimmter Erfolg, eine konkrete innere Veränderung, eine nachhaltige Problemlösung oder ein bestimmtes Ergebnis des Coachingprozesses wird weder zugesichert noch garantiert.
§17 Ablauf, Organisation und Vergütung
17.1. Jede Einzelbegleitung mit der MENTYA Methode erfolgt in einem individuellen One-to-One-Setting zwischen Anbieterin und Klient.
17.2. Jede Begleitung beinhaltet ein kurzes Vorgespräch zur Einordnung des aktuellen Anliegens sowie zur Festlegung des thematischen Fokus der Sitzung.
17.3. Die Dauer einer Begleitung beträgt bis zu 120 Minuten. Die tatsächliche Dauer kann im Einzelfall variieren, ohne dass hieraus ein Anspruch auf eine bestimmte Sitzungsdauer entsteht.
17.4. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Begleitungen, eine bestimmte Frequenz oder einen bestimmten zeitlichen Abstand zwischen den Sitzungen besteht nicht. Die Terminvereinbarung erfolgt individuell und nach Verfügbarkeit.
17.5. Die Kosten pro Einzelbegleitung betragen 170 Euro.
17.6. Die Vergütung ist vor Durchführung der jeweiligen Begleitung vollständig per Vorauskasse zu entrichten. Erst nach Zahlungseingang besteht ein Anspruch auf Durchführung des vereinbarten Termins.
17.7. Die Einzelbegleitung ist eine Selbstzahlerleistung. Eine Abrechnung mit gesetzlichen oder privaten Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern ist ausgeschlossen.
17.8. Eine Erstattung der Kosten durch Dritte ist nicht geschuldet. Der Klient trägt das volle wirtschaftliche Risiko der Inanspruchnahme der Leistung.
17.9. Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, weitere Termine auszusetzen, den Zugang zu gegebenenfalls bereitgestellten Materialien zu sperren sowie offene Forderungen nach einmaliger Mahnung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Klient, soweit gesetzlich zulässig.
17.10. Ein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Honorare besteht nicht, sofern die Begleitung vereinbarungsgemäß angeboten oder begonnen wurde.
§18 Eigenverantwortung und Beendigung
18.1. Der Klient handelt im Rahmen der MENTYA Einzelbegleitung in vollem Umfang eigenverantwortlich.
18.2. Entscheidungen, Veränderungen oder Maßnahmen, die der Klient auf Grundlage der Begleitung trifft oder unterlässt, liegen ausschließlich in seiner Verantwortung.
18.3. Die Anbieterin haftet nicht für persönliche, berufliche, wirtschaftliche oder sonstige Folgen, die sich aus dem Coachingprozess oder der Umsetzung der Inhalte ergeben, soweit gesetzlich zulässig.
18.4. Die Einzelbegleitung kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden.
18.5. Bei einer Beendigung durch den Klienten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Honorare.
18.6. Gesetzliche Haftungsansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
Stand: © 31.01.2025 – Vervielfältigung verboten
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